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Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig.
Der Umgang mit Cannabissamen gem. § 4 Abs. 1 KCanG ist erlaubt, sofern die Cannabissamen nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Cannabissamen dürfen nur zum privaten Anbau gekauft werden.
Bitte beachten, dass nicht mehr als 7 Samen gekauft werden dürfen.